Was ist drin im Wein? Pflichtangaben auf Weinetiketten
Nährwerte, Zusatzstoffe, Allergene – auf fast allen verpackten Lebensmitteln müssen die Inhaltsstoffe deklariert werden. Für Weine galt dies lange nicht, da die EU sie als Genussmittel betrachtete. Seit dem 8. Dezember 2023 zählt Wein jedoch nach EU-Recht zu den Lebensmitteln. Daher müssen die Etiketten spätestens mit dem Weinjahrgang 2024 detailliertere Angaben ausweisen.
Kennzeichnungspflicht für Jahrgang 2024
Der Stichtag für die neuen Deklarationspflichten liegt zwar schon ein Jahr zurück, doch greifen sie in der Praxis erst für die Weine des Jahrgangs 2024. Denn alle Weine, die am 8.12.2023 bereits „hergestellt“ waren, ihren Mindest-Alkohol- und Säuregehalt also schon erreicht hatten, fallen nicht unter die Verordnung. Sie dürfen noch mit alter Kennzeichnung abverkauft werden.
Kommen dem Wunsch vieler Verbraucher:innen nach mehr Transparenz entgegen:
die neuen Wein- und Sektetiketten.Â
Foto: © Getränke Essmann KG - Holger Kautz
Was muss draufstehen?
Für alle neueren Weine gilt, dass Inhaltsstoffe, Allergene, Energie- und Nährwerte anzugeben sind. Die Nährwerte werden in der Regel in Tabellenform wiedergegeben, das Zutatenverzeichnis listet alle Zutaten einschließlich verwendeter Zusatzstoffe auf, kennzeichnungspflichtige Allergene müssen optisch hervorgehoben werden.
Auch mit der Betrachtung als Lebensmittel bleibt der Wein hier ein „Sonderfall“: Direkt auf das Etikett müssen nämlich nur der Energiegehalt (Brennwert), markiert durch den Buchstaben „E“, und die im Wein enthaltenen Allergene gedruckt werden. Die Angabe „Enthält Sulfite“ ist dabei schon seit 2005 obligatorisch für Weine mit mehr als 10 mg Schwefel pro Liter, da Sulfite zu den 14 Hauptallergenen zählen.
Scannen erlaubt?
Für die weitere Deklaration des vollständigen Zutatenverzeichnisses und der kompletten Nähwerttabelle können die Weingüter auch QR-Codes einsetzen. Die Vorteile: Das Rückenetikett wird nicht überfrachtet, Aktualisierungen sind jederzeit möglich und die E-Labels können beim Auslesen via Smartphone in verschiedenen Sprachen dargestellt werden. Allerdings muss der Code auf eine neutrale „Info-Seite“ leiten. Diese darf Teil der eigenen Unternehmens-Website sein, der Link zum Online-Shop des Betriebs dagegen ist nicht zulässig.
Was heißt das für die Gastronomie?Â
Den Etiketten lassen sich so alle Pflichtinformationen entnehmen. Wird ein Wein in der Gastronomie im Glas serviert, muss es im Restaurant einen Hinweis geben, dass die Flasche – und damit das Etikett – beim Servicepersonal nachgefragt werden kann.
INFO
Für die Getränkekarte gilt zudem weiterhin, dass beim Wein folgendes immer anzugeben ist: Gütebezeichnung, Weinart, Rebsorte, Herkunft, Verkaufs- oder Leistungseinheit, Preise.
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